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Grundsätzliches zur Einschulung

Schulpflicht:

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Schulberechtigte:
Kinder, die nach diesem Datum 6 Jahre alt werden - die sogenannten Schulberechtigten, früher auch als Kann-Kinder bezeichnet - können eingeschult werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind (siehe hierzu auch Punkt Schulreife). Es obliegt in diesen Fällen der Schulleitung, der vorzeitigen Einschulung zuzustimmen. Die Entscheidung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Kindergarten sowie der Schulärztin.

Schulreife:
Ihr Kind gilt als schulreif, wenn es auf der sozial-emotionalen Ebene, sowie auf der geistigen und körperlichen Ebene die erforderliche Reife besitzt, d.h. Ihr Kind sollte

  • sich in einer Gruppe einfügen, mehrere Aufgaben hintereinander erfassen und ausführen, sich an Regeln halten, sich von den Eltern lösen können.
  • selbstständig die Toilette aufsuchen, alleine an-  und ausziehen, Stift und Schere benutzen können.
  • Interesse an Zahlen und Schrift haben, Farben und Formen benennen, sich selbst malen, die Würfelaugen sicher erkennen können


Zurückstellungen:
Zurückstellungen gibt es in Schleswig-Holstein nicht  mehr. Stattdessen wurde eine zweijährige flexible Schuleingangsphase eingeführt. Das bedeutet, dass ein Kind die Eingangsphase in einem, zwei oder aber auch in drei Jahren durchlaufen kann. Im letzten Fall wird das längere Verbleiben in der Eingangsphase nicht auf die Schulzeit angerechnet.


Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung möglich. Der Antrag auf eine Beurlaubung ist durch die Eltern zu stellen und von der Schulbehörde zu genehmigen.

 

Ablauf des Einschulverfahrens:

September/Oktober:

Informationselternabend in der Schule
Oktober/November:

Anmeldung und Einschulungsgespräch mit der Schulleitung in Anwesenheit des Kindes (Dauer ca ½ Stunde), mitzubringen: Geburts-/Abstammungsurkunde und ein Foto des Kindes

Ab Oktober: Beginn der schulärztlichen Untersuchungen
Januar/Februar:

Schulspiel, quasi eine Schnupperstunde für die neuen Erstklässler

Juni/ Juli: 1. Elternabend in der Schule, auf dem Sie die genaueren Modalitäten für das 1. Schuljahr erfahren werden