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Grundsätzliches zur Einschulung

Hier erhalten Sie Informationen zur Einschulung: 

 

Schulpflicht

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Schulberechtigte
Kinder, die nach diesem Datum 6 Jahre alt werden - die sogenannten Schulberechtigten, früher auch als Kann-Kinder bezeichnet - können eingeschult werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind (siehe hierzu auch Punkt Schulreife). Es obliegt in diesen Fällen der Schulleitung, der vorzeitigen Einschulung zuzustimmen. Die Entscheidung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Kindergarten sowie der Schulärztin.

Schulreife
Ihr Kind gilt als schulreif, wenn es auf der sozial-emotionalen Ebene, sowie auf der geistigen und körperlichen Ebene die erforderliche Reife besitzt, d.h. Ihr Kind sollte

  • sich in einer Gruppe einfügen, mehrere Aufgaben hintereinander erfassen und ausführen, sich an Regeln halten, sich von den Eltern lösen können.

  • selbstständig die Toilette aufsuchen, alleine an-  und ausziehen, Stift und Schere benutzen können.

  • Interesse an Zahlen und Schrift haben, Farben und Formen benennen, sich selbst malen, die Würfelaugen sicher erkennen können


Zurückstellungen/Beurlaubung
Zurückstellungen gibt es in Schleswig-Holstein nicht mehr. Stattdessen wurde eine zweijährige flexible Schuleingangsphase eingeführt. Das bedeutet, dass ein Kind die Eingangsphase in einem, zwei oder aber auch in drei Jahren durchlaufen kann. Im letzten Fall wird das längere Verbleiben in der Eingangsphase nicht auf die Schulzeit angerechnet.


Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung möglich. Der Antrag auf eine Beurlaubung ist durch die Eltern zu stellen und von der Schulbehörde zu genehmigen.

 

 

Schulanmeldung an der Heinrich-Eschenburg-Schule

 

Im Jahr vor der Einschulung begleiten wir Sie als Eltern mit einer Reihe von Terminen für Sie und Ihr Kind. Dieser Fahrplan ist z.B. durch das Schulgesetz oder die Grundschulverordnung festgelegt. Der Zeitpunkt der Schulanmeldung findet jedes Jahr nach den Herbstferien in einem vom Schulamt festgelegten Zeitraum statt. Somit können Termine variieren. 

Familien von schulpflichtigen Kindern schreiben wir direkt an, wenn der Prozess des Einschulungsverfahrens im laufenden Schuljahr beginnt. Sogenannte „Kann-Kinder“ können im Anmeldeverfahren einbezogen werden, hier müssen sich Eltern/Erziehungsberechtigte jedoch aktiv darum kümmern, dass das Kind im Anmeldeverfahren aufgenommen wird. 

 

Auch wenn Sie Ihr Kind an einer anderen Grundschule einschulen möchten, müssen Sie das Anmeldeverfahren an der Schule durchlaufen, die Sie angeschrieben hat. An dieser Schule geben Sie Ihren Schulwunsch bekannt. Ob dem Schulwunsch stattgegeben wird, entscheidet die aufnehmende Schule nach ihren Kapazitäten und unter Berücksichtigung von Kriterien zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die nicht im Zuständigkeitsbereich der aufnehmenden Schule wohnen. 

 

Folgende Termine finden im Jahr vor der Einschulung statt:

  • Informationsabend für Eltern von Kindern, die im Folgejahr schulpflichtig werden bzw. für alle, die sich für unsere Schule interessieren

  • Schulanmeldung in der Schule nach den Herbstferien

  • Schulärztliche Untersuchung

  • Schulspiel

  • Elternabend zur Einschulung vor den Sommerferien

 

Auf einem Informationsabend erhalten Sie im Herbst vor der Einschulung alle nötigen Informationen und Termine zum Einschulungsverfahren.

 

Bei der Schulanmeldung lernen wir Ihr Kind in einer kurzen spielerischen Situation kennen und Sie füllen die nötigen Unterlagen für die Anmeldung aus. Im Anschluss sprechen wir kurz. Dieses Termin dauert insgesamt maximal 15 Minuten. Wenn Sie und/oder wir denken, dass ein ausführliches Gespräch sinnvoll und nötig ist, vereinbaren wir einen zusätzlichen Termin.

 

Beim Schulspiel beobachten wir Ihr Kind in einer unterrichtsähnlichen Kleingruppensituation, sodass wir etwa 6 Monate vor der Einschulung neben dem Meldebogen aus der Kita und der schulärztlichen Untersuchung zwei Eindrücke Ihres Kindes haben. Sollten wir oder die Kita der Meinung sein, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung benötigt, melden wir uns bei Ihnen (auch telefonisch), um Ihrem Kind den Weg in die Schule möglichst gut ebnen zu können. 

 

Vor den Sommerferien laden wir Sie zu einem ersten Elternabend ein. Sie erhalten alle nötigen Hinweise und Termine, eine Materialliste und Informationen zur Einschulung.

 

Sollten Sie Ihr Kind bei uns anmelden wollen, Ihr Kind wohnt aber nicht im Zuständigkeitsbereich der Heinrich-Eschenburg-Schule, so gelten folgende Aufnahmekriterien, die auf der Schulkonferenz am 10.03.2025 beschlossen wurden. 

Die Aufzählung erfolgt in der Reihenfolge der Anwendung. Mehrlingskinder werden bei der Vergabe von Plätzen als ein Kind betrachtet. 

  1. SuS aus dem Zuständigkeitsbereich der Heinrich-Eschenburg-Schule sind verbindlich aufzunehmen.

  2. Geschwister an der Heinrich-Eschenburg-Schule, die Berücksichtigung erfolgt aussteigend von Jahrgang 1 bis 4.

  3. Losverfahren, falls alle anderen Kriterien ausgeschöpft wurden. Das Losverfahren findet unter Beteiligung der Schulleitung, eines Mitglieds des Schulelternbeirats und einer weiteren neutralen Person statt und wird dokumentiert. 

 

Grundsätzlich sind Sie herzlich eingeladen, sich bei Fragen an uns zu wenden.