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Was ist bei Läusealarm zu tun?

Kopfläuse sind kein Tabuthema und haben nichts mit mangelnder Hygiene zu tun – jede Familie kann einmal betroffen sein. Wichtig ist jedoch eine schnelle Information an die Schule. Ein ärztliches Attest ist generell nicht mehr erforderlich. 

Gemäß Schulkonferenzbeschluss (15.10.2010) sind Eltern jedoch verpflichtet, die Behandlung eigenverantwortlich und vorschriftsmäßig durchzuführen. Sollte ein Befall wiederholt auftreten, behält sich die Schule vor, im Einzelfall doch ein ärztliches Zeugnis einzufordern.