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Wie entschuldige ich mein Kind?

Kinder, die aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir, telefonisch vor Unterrichtsbeginn abzumelden. Der Anrufbeantworter wird regelmäßig vor 8.00 Uhr abgehört und die zuständige Lehrerin wird entsprechend informiert. Liegt keine Abmeldung vor, wird telefonisch nachgefragt. Diese Verfahrensweise wurde auf Elternwunsch eingeführt und gilt der Sicherheit Ihrer Kinder. Eine schriftliche Entschuldigung ist dann nicht mehr notwendig.

 

Bei einer länger andauernden Erkrankung genügt die erstmalige Abmeldung zu Beginn der Erkrankung. Bei längerfristigen Erkrankungen behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest zu verlangen.

 

Selbstverständlich setzen wir bei diesem Verfahren voraus, dass Sie mit dem Thema Schulpflicht verantwortungsbewusst umgehen und dass ein Missbrauch dieser Regelung nicht vorkommt.